Nr. |
Ist-
Zustand
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Soll-
Zustand
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Art der Maßnahme |
Jahres-
zeit für
die Um-
setzung
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Bemer-
kungen
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a) regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen |
To1 |
Naßgrünland
(GF) |
Naßgrünland
(GF) |
1-2 malige Mahd mit nach oben offenem Messerbalkenmäher
Mahd der Parzelle von Innen nach außen (vgl. Kap. 1.2.3.3)
Abfuhr des Mähgutes
alternativ auch Beweidung durch Heidschnucken in Hütehaltung
Verzicht auf Düngung (langfristig ist dann auf einigen Flächen eine Entwicklung in kleinseggenreiche Fadenbinsensümpfe möglich, vgl. unten: NS)
Verzicht auf Narbenumbruch, Walzen und Biozideinsatz
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1. Schnitt nicht vor 1.7. bei Limikolen Nachgelegen nicht vor Anfang August, 2. Schnit ggf. im Herbst |
ca. alle 5 Jahre sollte der 1. Schnitt auf Anfang August verschoben werden Schonung von Alt- grasstreifen z. B. an Weg- rändern |
To2 |
feuchtes mesophiles Grünland (GM) nicht unmittelbar am Gewässer |
feuchtes mesophiles Grünland (GM) - Weide oder Mäh weide nutzung |
Beweidung mit 2 Rindern oder 2 Jungrindern pro ha, günstig ist auch die Beweidung durch Mutterkuhherden mit < 3 Tieren pro ha, im Wechsel mit Rindern können auch Pferde (< 3 Tiere / ha) zeitweilig auf den Flächen weiden (vgl. Kap. 1.3.2.3)
bei ganzjähriger Beweidung müssen nciht standfeste Bereich ausgezäunt werden, um großflächige Narbenzerstörungen auszuschließen
alternativ auch Beweidung durch Heidschnucken in Hütehaltung
ggf. Pflegeschnit zur Zurückdrängung von Weideunkräutern
ggf. Mähweidenutzung mit erstem Schnitt, dabei Mahd der Parzellen von Innen nach außen, um Jungvögeln und -säugern das Verlassen der Parzelle zu ermöglichen
Verzicht auf Düngung, Narbenumbruch, Walzen und Biozideinsatz
alternativ Wiesennutzung vgl. To3 |
Bei Mähwei- denut- zung Schnitt Anfang bis Mitte Juni, in Limikolen-brutgebieten erst ab 1.7., bei Nach-gelegen erst Anfang Au-gust |
Zaunpfäle aus Holz (z.B. Ei- chenspalthöl-zer) |
To3 |
feuchtes mesophiles Grünland (GM) in ge-wässernaher Lage |
feuchtes mesophiles Grünland (GM) - Wiesennut-zung oder Hütehaltung von Heid-schnucken |
2- bis 3malige Mahd pro Jahr mit nach oben offenem Messerbalkenmäher
Abfuhr des Mähgutes
alternativ auch Beweidung durch Heidschnucken in Hütehaltung, wobei der Gewässernahe Bereich auszusparen ist
Verzicht auf Düngung, Narbenumbruch, Walzen und Biozideinsatz
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1. Schnitt Anfang bis Mitte Juni, in Limikolen-brutgebieten erst ab 1.7., bei Nach- gelegen erst Anfang August |
Schonung von Altgrasstreifen z.B. an Weg-rändern |